Ja, ein Immobilienmakler ist gemäß Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet die Identität seiner Kunden festzustellen und zu überprüfen. Klingt ein wenig ungewöhnlich, ist auf der Grundlage der gesetzlichen Verpflichtung aus dem GwG aber im Zusammenhang mit dem Maklervertrag zu erledigen.